Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Wiener Neustadt

1. Bedingungen für den Kursbesuch:

   1.1. Anmeldung: Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail, persönlich im Büro der Volkshochschule oder direkt über das Online-Formular auf der Homepage verbindlich (Zustimmung zu Geschäftsbedingungen) durchgeführt werden. Bei telefonischen und persönlichen Anmeldungen wird auf die Geschäftsbedingungen, insbesondere auf die Abmelde- und Stornobedingungen, hingewiesen. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und begründet die Pflicht zur Bezahlung der Kursgebühr. Diese Pflicht wird nur durch eine rechtzeitige Abmeldung (Punkt 1.7.) aufgehoben. Die Anmeldung hat spätestens am 15. Tag vor Kursbeginn zu erfolgen. Später einlangende Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Die Leitung der Volkshochschule hat das Recht, Anmeldungen von TeilnehmernInnen zurückzuweisen, wenn zu erwarten ist, dass die fachlichen Qualifikationen der Personen nicht ausreichend sind, um den Kurs erfolgreich zu besuchen. Weiters kann eine Anmeldung zurückgewiesen werden, wenn der/die TeilnehmerIn in vergangenen Semestern die Kursgebühr jeweils erst nach mehreren Mahnungen oder gar nicht einbezahlt hat oder zu erwarten ist, dass er/sie durch sein/ihr Verhalten gegenüber dem/r KursleiterIn oder anderen TeilnehmernInnen den Kursbetrieb erheblich stört. Auf Verlangen des/der TeilnehmersIn ist die Zurückweisung der Anmeldung schriftlich zu begründen.

   1.2. Kursgebühr: Die Kursgebühr ist am Tag des ersten Kurstages fällig. In ihr sind – soweit im Kursprogramm nichts anderes angegeben ist – keine Kosten für Skripten, Lehrbücher, benötigte Materialien o.ä. enthalten.

      1.2.1. MindestteilnehmerInnenzahl/Kleingruppen: Die Abhaltung eines Kurses ist an eine MindestteilnehmerInnenzahl gebunden. Wird die MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht, so kann der Kurs dennoch als Kleingruppenkurs durchgeführt werden, wenn sich alle TeilnehmerInnen mit dem im Einzelfall festzulegenden Mehrpreis einverstanden erklären. Das Einverständnis ist mündlich oder schriftlich von der VHS einzuholen. Ein Einstieg in einen Kleingruppenkurs zu einem späteren Zeitpunkt ist nur in Ausnahmefällen, nach vorheriger Genehmigung durch die VHS-Leitung, möglich. Für die Stornogebühr (Pkt. 1.9.) ist der jeweils vorgeschriebene Kurspreis maßgeblich.

   1.3. Ratenzahlungen: Es sind keine Ratenzahlungen möglich.

   1.4. Ermäßigungen: Die nachstehend angeführten Ermäßigungen gelten nur für Kurse der Volkshochschule der Stadt Wiener Neustadt, nicht aber für Vorträge (= 3 oder weniger Lehreinheiten à 60 Minuten) und Kurse, für die jeweils beim Besuch Kursgebühr zu entrichten ist (Sommergymnastik). Je Kurs ist nur je eine unter den Punkten 1.4.1. bis 1.4.3. angeführten Ermäßigungen möglich – es wird die jeweils Höchste gewährt. Besteht Anspruch auf mehrere Ermäßigungen und werden mehrere Kurse besucht, kann jeweils eine der unter den Punkten 1.4.1. bis 1.4.3. angeführten Ermäßigungen je Kurs gewährt werden. Der entsprechende Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden – später vorgelegte Nachweise können nicht mehr anerkannt werden.

      1.4.1. InhaberInnen der „Soziales Neustadt PlusCard“: InhaberInnen dieser Card erhalten eine Ermäßigung von 50% auf einen Kurs je Semester.

      1.4.2. InhaberInnen der „Soziales Neustadt SeniorCard“: InhaberInnen dieser Card erhalten eine Ermäßigung von 10% auf einen Kurs je Semester.

      1.4.3. Schüler und Studenten: SchülerInnen und StudentenInnen ohne eigenes Einkommen erhalten nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises eine Ermäßigung von 20 % der Kursgebühr auf einen Kurs je Semester aus der Kategorie „Fremdsprachen“.      1.4.4. Frühbucherbonus: Erfolgt die Anmeldung zu einem Kurs bis zum einschließlich 29. Tag vor Beginn des Kurses wird ein Frühbucherbonus im Wert von € 2,00 gewährt.

   1.5. Förderungen: Der Besuch verschiedener Volkshochschulkurse wird von verschiedenen Institutionen gefördert. Informationen sind vor Kursbeginn bei den jeweiligen Institutionen einzuholen. Die Volkshochschule haftet nicht für allfällig zu spät oder unrichtig eingeholte Informationen. Für die Einlösung des AK – Bildungsboni ist Bedingung, dass er 14 Tage vor Kursbeginn in der Volkshochschule vorgelegt wird.

   1.6. Schnupperabende: Prinzipiell sind bei den Kursen der Volkshochschule der Stadt Wiener Neustadt keine Schnupperabende vorgesehen. Dies bedeutet, dass bei einem kurzfristigen Kursbesuch die gleichen Kursgebühren verrechnet werden wie in einem Stornofall (Pkt. 1.9.).

   1.7. Abmeldung: Eine Abmeldung von einem bereits gebuchten Kurs ist kostenfrei bis zum einschließlich 15. Tag vor Kursbeginn möglich. Danach muss auf die Einhebung einer Stornogebühr (Pkt. 1.9.) bestanden werden, es sei denn, es wird einE ErsatzteilnehmerIn namhaft gemacht. Abmeldungen sind nur schriftlich oder persönlich im Büro der Volkshochschule möglich! Andere Formen der Abmeldung können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Eine Abmeldung bei dem/r KursleiterIn ist nicht möglich.

   1.8. Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) im Fernabsatzverkehr nach FAGG:

TeilnehmerInnen haben das Recht, von auf elektronischem Weg getätigten Kursanmeldungen gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz, binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die TeilnehmerInnen die VHS (Volkshochschule Wiener Neustadt, Neuklosterplatz 1, 2700 Wiener Neustadt, E-Mail: volkshochschule@wiener-neustadt.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Ein Musterformular finden Sie hier:

   Folgen des Widerrufs

Wenn der Vertrag widerrufen wird, wird die VHS Wiener Neustadt den TeilnehmerInnen alle Zahlungen, die die VHS von diesen erhalten hat, unverzüglich auf dem Kundenkonto gutschreiben. Wird eine Rückzahlung gefordert, so verwendet die VHS dasselbe Zahlungsmittel, das die TeilnehmerInnen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Haben die TeilnehmerInnen verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben diese einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die VHS Wiener Neustadt von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

   1.9. Stornogebühr:

Bei rechtzeitiger Abmeldung (bis zum 15. Tag vor Kursbeginn) entstehen keine Stornokosten. Bei Abmeldungen vom 14. Tag bis einschließlich 8. Tag vor Kursbeginn werden 20 % des Kursbeitrages in Rechnung gestellt. Ab dem 7. Tag vor Kursbeginn bis zum Tag vor dem Kursstart beträgt die Stornogebühr 50% des Kursbeitrages. Ab Beginntag des Kurses wird der gesamte Kursbeitrag fällig, egal ob der Kurs besucht wird oder nicht.

   1.10. Mahnwesen: Wird eine Kurs- oder Stornogebühr nicht rechtzeitig bezahlt, erfolgt 14 Tage nach Fälligkeit der Zahlung die erste Mahnung. Wird die fällige Gebühr auch dann nicht einbezahlt, erfolgt im Abstand von zwei Wochen eine weitere Mahnung, wobei die Mahngebühr € 5,–  je Mahnung beträgt. Sollten der aushaftende Betrag und die Mahnspesen auch dann nicht einbezahlt werden, wird ein Rechtsanwalt mit der Eintreibung des aushaftenden Betrages samt Mahngebühren und Verzugszinsen beauftragt.

   1.11. Ummeldung: Eine Ummeldung von einem in einen anderen Kurs der Volkshochschule Wiener Neustadt ist möglich, wenn dadurch die MindestteilnehmerInnenzahl des ursprünglichen Kurses nicht unter- und die HöchstteilnehmerInnenzahl des neuen Kurses nicht überschritten wird. Unterscheidet sich der Kursbeitrag des neuen Kurses von jenem des alten Kurses, erfolgt eine aliquote Differenzrechnung, wobei die bereits besuchten Termine des alten Kurses den restlichen Terminen des neuen Kurses gegenübergestellt werden.

   1.12. Guthaben und Rückzahlung: Ergibt sich, aus welchen Gründen auch immer, für eineN TeilnehmerIn ein Guthaben, z.B. weil bei einer rechtzeitigen Abmeldung die Kursgebühr bereits bezahlt wurde, wird das Guthaben dem/r KursteilnehmerIn gutgeschrieben. Es kann für einen beliebigen anderen Kurs verwendet werden und wird von der Volkshochschule automatisch von der nächsten anfallenden Kursgebühr abgezogen. Bestätigungen über bestehende Guthaben können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht ausgestellt werden. – Über begründetes Ansuchen (persönlich oder schriftlich) kann ein Guthaben auch rücküberwiesen werden, wenn eine entsprechende Bankverbindung angegeben wird. Eine Rückzahlung in bar oder per Postanweisung ist nicht möglich.

   1.13. Verfahren nach der Kursanmeldung: 14 Tage vor Kursbeginn wird festgestellt, ob genügend TeilnehmerInnen angemeldet sind und der Kurs somit stattfinden kann. Ferner wird – bei Nichterreichen der MindestteilnehmerInnenzahl – festgestellt, ob der Kurs als Kleingruppe geführt werden kann (siehe Pkt. 1.2.1). Bei Überbelegung erfolgt die Vergabe der Kursplätze in der Reihenfolge der Anmeldungen. Findet der Kurs statt, sendet die Volkshochschule eine schriftliche Verständigung mit allen notwendigen Mitteilungen und der Rechnung aus. Muss ein Kurs abgesagt werden, erfolgt ebenso eine schriftliche oder telefonische Verständigung der angemeldeten KursteilnehmerInnen. Sollte ein Kurs terminlich verlegt werden müssen, erfolgt die Verständigung entsprechend früher oder später – eine Verlegung des Kurstermins bedingt keinen Anspruch auf Nichtbezahlung bzw. Rückvergütung der Kursgebühr; es gelten die Bestimmungen der Pkte. 1.7. bis 1.10. .

   1.14. Kurszeiten: An Feiertagen und schulfreien Tagen (auch schulautonom festgelegten) finden in den betreffenden Schulen keine Kurse statt, sofern im Kursprogramm nichts anderes angegeben bzw. mit dem/r KursleiterIn nichts anderes vereinbart ist.

Die meisten Kurszeiten sind im Kursprogramm angegeben. Allfällige Pausen werden zwischen dem/r KursleiterIn und den KursteilnehmernInnen frei vereinbart und sind – soferne nichts anderes angegeben ist – in der Kurszeit integriert. Die Kurse finden, wenn im Kursprogramm nichts anderes angegeben ist, in Wiener Neustadt statt. Die Volkshochschule muss sich Änderungen der Kurszeiten vorbehalten – sie werden nur im äußersten Notfall vorgenommen, können aber nie ganz vermieden werden. Sollten wegen Verhinderung des/r KursleitersIn oder anderen wichtigen Gründen einzelne Termine ausfallen, so werden die KursteilnehmerInnen vom/von der KursleiterIn oder der Volkshochschule telefonisch oder per Mail verständigt, soferne bei der Anmeldung Kontaktdaten angegeben wurden und der/die TeilnehmerIn auch tatsächlich erreichbar ist. Die entfallenen Kurseinheiten werden im Einvernehmen eingebracht (in der Regel am Kursende angehängt). Alle diese Umstände bedingen keinen Anspruch auf Nichtbezahlung bzw. Verminderung oder Rückvergütung der Kursgebühr; es gelten die Bestimmungen der Pkte. 1.7. bis 1.10. . Lediglich, wenn die angegebene Anzahl der Lehreinheiten nicht erbracht werden kann, wird die aliquote Kursgebühr gutgeschrieben bzw. rückerstattet (siehe Punkt 1.12.).

   1.15. KursleiterIn: Die Volkshochschule muss sich das Recht vorbehalten, in Ausnahmefällen die Kursleitung kurzfristig – auch während des laufenden Kurses – zu ändern. Ist die Volkshochschule nicht in der Lage, eineN gleichwertigeN ErsatzkursleiterIn zu stellen und muss der Kurs deshalb – auch kurzfristig – abgesagt oder abgebrochen werden, besteht Anspruch auf Gutschrift bzw. Rückersatz bereits einbezahlter Kursgebühren im aliquoten Ausmaß – siehe Punkt 1.12. .

   1.16. Teilnahmebestätigungen: Nach Beendigung des Kurses erhalten die TeilnehmerInnen bei regelmäßigem Besuch (mindestens 75 % der Lehreinheiten) eine Teilnahmebestätigung allgemeiner Art, ausgenommen Gymnastik-, Tanz-, Sport- und Kreativkurse. Sollte bei den ausgenommenen Kursen dennoch eine Bestätigung gewünscht werden, ist dies bei Vorsprache im Büro der Volkshochschule möglich. Aus organisatorischen Gründen können Teilnahmebestätigungen und Bestätigungen anderer Art höchstens zwei Jahre rückwirkend ausgestellt werden.

   1.17. Kursräumlichkeiten: Die Volkshochschule verfügt kaum über eigene Räumlichkeiten zur Abhaltung ihrer Kurse. Sie ist also nur eingemietet und muss daher die Bedingungen der Quartiergeber erfüllen [Rauchverbot, Tragen von Hausschuhen, Halteverbot unmittelbar vor den Schuleingängen (Feuerwehrzufahrt), etc.]. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist erst zu Kursbeginn (wenn der Raum frei ist, frühestens 15 Minuten davor) möglich. Die Volkshochschule behält sich daher das Recht vor, bei dauerhafter Nichtbefolgung dieser Vorschriften TeilnehmerInnen vom weiteren Kursbesuch auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung der Kursgebühren.

   1.18. Haftungsausschluss: Die Volkshochschule Wiener Neustadt übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Schäden an Leib und Gut, die sich durch die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule oder auf dem Weg dorthin ergeben könnten. In diesen Haftungsausschluss sind auch die KursleiterInnen einbezogen.

   1.19. Datenschutz: Die Volkshochschule Wiener Neustadt speichert aus organisatorischen Gründen die Daten der TeilnehmerInnen und InteressentenInnen. Sie werden nur zur Verwaltung und anonymisierten statistischen Verwertung genutzt. Eine Übermittlung der gespeicherten Daten an Dritte wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt (Information gemäß § 22 Datenschutzgesetz). Jede Kursbuchung ist ein Vertragsabschluss mit dem Magistrat der Stadt Wiener Neustadt. Verantwortlich im Sinne der Datenschutzverordnung ist der Bürgermeister der Stadt. Mit ihr stimmen die TeilnehmerInnen den AGB`s zu und erteilen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Erfassung und Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb der Volkshochschule gehörenden erforderlichen Vorgänge.

Die Volkshochschule behandelt sämtliche persönlichen Angaben der TeilnehmerInnen vertraulich. Mit der Übermittlung der Daten willigen die TeilnehmerInnen ein, dass personenbezogene Daten (Anrede, Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geb.Datum), die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die jeweilige Buchung und die Übermittlung von Informationen verwendet werden dürfen.

Die TeilnehmerInnen erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung für die Weiterleitung der Daten an Förderstellen, ÖIF und ÖSD, sofern dies aufgrund von ihnen in Anspruch genommenen Förderungen oder zwecks Ablegung einer Prüfung erforderlich ist.

Die TeilnehmerInnen stimmen einer Weiterleitung ihrer bekanntgegebenen Daten an die Firma softconcept und Kufer Software GmbH zum Zwecke der elektronischen Verarbeitung im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu. Dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich.

Die TeilnehmerInnen stimmen einer elektronischen Verarbeitung und Übermittlung ihrer bekanntgegebenen Daten zum Zwecke des Inkassowesenes im Sinne des geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.

Persönliche Daten der TeilnehmerInnen werden nur in dem für die Volkshochschule unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange speichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben der Volkshochschule bzw. aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (aus steuerrechtlichen Gründen zumindest 7 Jahre) erforderlich ist.

Sollten sich die persönlichen Daten der TeilnehmerInnen geändert haben oder diese keine weiteren Informationen von der Volkshochschule erhalten wollen, kann dies per Mail an volkshochschule@wiener-neustadt.at oder telefonisch bekannt gegeben werden. Unser Datenschutzbeauftragter ist unter datenschutz@wiener-neustadt.at oder persönlich im Alten Rathaus erreichbar.

2. Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen gilt das sachlich jeweils zuständige Gericht in Wiener Neustadt als vereinbart.